Kanzlei für Wege- und Infrastrukturrecht · Energie und Telekommunikation

Wegerecht und Infrastrukturrecht.

Wir beraten Unternehmen beim Bau und Betrieb von Netzen: beim Zugang zu Wegen und bestehender Infrastruktur, in der Vertragsgestaltung und im Verfahren. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal in Hamburg, seit 2017.

Über uns

Wir beraten im Wegerecht und Infrastrukturrecht

Wirtschaftskanzlei cogito.legal Rechtsanwälte

cogito.legal ist eine Wirtschaftskanzlei, spezialisiert auf Wegerecht und Infrastrukturrecht, insbesondere in den Wirtschaftsbereichen Energie und Telekommunikation. Wir unterstützen Ihr Unternehmen, Ihre Rechtsabteilung oder Ihr Projekt mit langjähriger Erfahrung. Unser Beratungsspektrum reicht von Managed Legal Services über Legal Outsourcing bis zur Prozessvertretung in komplexen Verfahren.

Auf allen Beratungsebenen haben unsere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und juristischen Mitarbeitenden umfangreiche Erfahrung, als externe Berater wie inhouse. Sie erstreckt sich im Besonderen auf rechtliche Fragen der Netzinfrastruktur in der Energie- und Telekommunikationswirtschaft, einschließlich des Vergabe- und Kartellrechts — vom Breitbandausbau bis zum diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden Netzen.

Leistungen im Infrastrukturrecht

Beispiele aus unserer Beratungspraxis

Wegerecht nach dem TKG

Für Telekommunikationslinien in öffentlichen Wegen gelten die Wegerechte der §§ 125 ff. TKG. Wir begleiten die Nutzungsberechtigung, die Zustimmung des Wegebaulastträgers und die Auseinandersetzung, wenn Verlegung oder Änderung einer Linie verlangt wird.

  • Nutzungsberechtigung und ihre Übertragung
  • Zustimmung des Wegebaulastträgers
  • Verlegung, Änderung und Folgekosten

Wegerecht nach dem EnWG

Für Energieleitungen entscheidet der Wegenutzungsvertrag mit der Gemeinde. Wir begleiten Abschluss, Verlängerung und Auslaufen dieser Verträge — einschließlich der Übernahme der Verteilungsanlagen, wenn der Vertrag nicht verlängert wird.

  • Wegenutzungsverträge nach § 46 EnWG
  • Konzessionsabgaben nach § 48 EnWG
  • Netzübernahme nach Vertragsende

Konzessionsverfahren

Läuft ein Konzessionsvertrag aus, ist das Verfahren diskriminierungsfrei zu führen. Wir begleiten es von der Bekanntmachung bis zur Vergabeentscheidung — und vertreten, wenn sie angegriffen wird.

  • Bekanntmachung und Auswahlkriterien
  • Angebotsprüfung und Dokumentation
  • Rügen und gerichtliche Überprüfung

Netzausbau und Breitbandausbau

Beim Ausbau von Strom-, Gas- und Glasfasernetzen greifen Genehmigungen, Grundstücksrechte und Bauverträge ineinander. Wir begleiten Projekte von der Trassenplanung bis zur Inbetriebnahme.

  • Gestattungen und Grunddienstbarkeiten
  • Bau- und Generalunternehmerverträge
  • Fördermittel und ihre Auflagen

Zugang zu bestehender Infrastruktur

Wer eigene Leitungen in fremden Anlagen führen will, braucht Zugang zu angemessenen Bedingungen. Wir setzen Mitnutzungsansprüche durch und wehren unberechtigte ab.

  • Mitnutzung von Leitungen und Schächten
  • Entgelte und Zugangsbedingungen
  • Verfahren vor der Bundesnetzagentur

Netzentgelte und Regulierung

Netznutzungs-, Mess- und Abrechnungsentgelte sind der häufigste Streitpunkt zwischen Netzbetreibern und Netznutzern. Wir prüfen sie und setzen Rückforderungen durch — in dreistelliger Zahl geführt.

  • Prüfung von Netznutzungsentgelten
  • Mess- und Abrechnungsentgelte
  • Rückforderung überzahlter Entgelte

Kartellrecht der Netzwirtschaft

Netze sind natürliche Monopole; Missbrauchs- und Diskriminierungsverbote greifen deshalb unmittelbar. Wir führen und verteidigen Verfahren vor den Kartellkammern der Landgerichte und den Kartellsenaten der Oberlandesgerichte.

  • Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot
  • Missbrauchsverfahren bei der BNetzA
  • Kartellkammern und Kartellsenate

Vergaberecht im Sektorenbereich

Sektorenauftraggeber der Energie- und Wasserversorgung vergeben nach eigenen Regeln. Wir begleiten Ausschreibungen auf beiden Seiten des Verfahrens — als Auftraggeber wie als Bieter.

  • Ausschreibung und Verfahrensart
  • Eignung und Angebotsprüfung
  • Nachprüfungsverfahren

Energiehandel und Erzeugung

Neben dem Netz steht das Geschäft, das darauf läuft. Wir beraten zu Vergütungen, Handelsverträgen und der Regulierung des Energiemarkts.

  • EEG- und KWKG-Vergütungen
  • EFET-Verträge, REMIT und MiFID
  • Power Purchase Agreements (PPA)

Prozessvertretung

Wo die Verhandlung endet, führen wir das Verfahren — vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten, über alle Instanzen, bis zu Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs.

  • Zivil- und Verwaltungsgerichte
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Revision und Grundsatzverfahren

Branchen

  • Energieversorgung
  • Strom- und Gasnetze
  • Telekommunikation
  • Kabelnetz & Breitband
  • Erneuerbare Energien
  • Stadtwerke & kommunale Betriebe
  • Öffentliche Hand & Kommunen
  • Industrie & Produktion
  • Bau & Tiefbau

Unser Trackrecord

Unsere Erfahrung — in Auszügen
  • Über 100 bundesweite Klageverfahren für mehrere Energieunternehmen gegen Strom- und Gasnetzbetreiber wegen unangemessener Netznutzungsentgelte vor den Kartellkammern der Landgerichte und den Kartellsenaten der Oberlandesgerichte.
  • Beteiligung an den abschließenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.05.2012, EnZR 105/10 — Stromnetznutzungsentgelt V; Urteil vom 20.07.2010, EnZR 23/09 — Stromnetznutzungsentgelt IV).
  • Über 20 bundesweite Klageverfahren für ein Energieunternehmen gegen Strom- und Gasnetzbetreiber wegen diskriminierenden Verhaltens.
  • Über 20 bundesweite Klageverfahren für ein Energieunternehmen gegen Strom- und Gasnetzbetreiber wegen unzulässiger Mess- und Abrechnungsentgelte.
  • Energierechtliche Gerichtsverfahren mit unterschiedlichen Streitgegenständen, etwa um EEG- und KWKG-Vergütungen für Blockheizkraftwerke.
  • Gerichtsverfahren wegen kartellrechtswidriger Konzessionsabgaben.
  • Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
  • Wegerechtsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten für einen großen deutschen Kabelnetzbetreiber mit US-Muttergesellschaft.
  • Gerichtsverfahren wegen Entgeltforderungen für einen internationalen Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (Tier-1-Provider).
  • Unterstützung der Rechtsabteilung eines überregionalen Kabelnetzbetreibers mit US-Muttergesellschaft im Infrastrukturrecht, insbesondere im Wegerecht nach dem TKG.
  • Unterstützung der Rechtsabteilung eines überregionalen Kabelnetzbetreibers mit US-Muttergesellschaft im Vertragsmanagement.
  • Unterstützung der Rechtsabteilung eines führenden deutschen Ökoenergieanbieters bei energierechtlichen Fragestellungen, unter anderem zu Blockheizkraftwerken.
  • Beratung zum Vertragsmanagement im Energiehandel, einschließlich EFET-Verträgen und der Marktregulierung nach den Verordnungen REMIT und MiFID.
  • Gestaltung und Verhandlung von Power Purchase Agreements (PPA).
  • Unterstützung der deutschen Rechtsabteilung eines chinesischen Herstellers von Mobilfunktelefonen im Vertragsmanagement.

Ihr Ansprechpartner

Wir legen Wert auf persönlichen und vertrauensvollen Umgang
Dr. Marcel Römisch, Rechtsanwalt und Partner für Energie- und Infrastrukturrecht, cogito.legal Hamburg

Unsere Arbeitsweise

Feste Ansprechpersonen

Sie werden durchgängig von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betreut, die Ihr Netz, Ihre Verträge und Ihre Verfahren kennen. Wechselnde Zuständigkeiten und wiederholte Einarbeitung entfallen.

Vertrag und Verfahren aus einer Hand

Dieselben Anwälte, die den Wegenutzungs- oder Gestattungsvertrag gestalten, führen später den Streit darüber. Was verhandelt wurde, muss im Verfahren nicht neu erschlossen werden.

An der Schnittstelle zur Technik

Trassen, Schächte, Messeinrichtungen: Wir kennen die Anlagen, über die gestritten wird, und arbeiten seit Jahren mit den technischen Abteilungen unserer Mandanten zusammen. Das verkürzt die Abstimmung erheblich.

Auch in großer Zahl

Gleichartige Verfahren führen wir gebündelt — mehrere hundert Klagen gegen Netzbetreiber haben wir so organisiert, mit einheitlicher Argumentation und einer Fristenführung über den gesamten Bestand hinweg.

Praxisfragen

Fragen, die uns Unternehmen stellen

Was passiert, wenn ein Konzessionsvertrag ausläuft?

Die Gemeinde muss die Wegenutzung neu und diskriminierungsfrei vergeben. Für den bisherigen Nutzungsberechtigten stellt sich zugleich die Frage der Netzübernahme nach § 46 EnWG — welche Anlagen zu übertragen sind und was wirtschaftlich angemessen ist. Wir begleiten beide Stränge und vertreten, wenn die Auswahlentscheidung angegriffen wird.

Wann muss ein Netzbetreiber fremde Leitungen dulden?

Mitnutzung ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass jeder sein eigenes Netz baut — sie setzt eine Anspruchsgrundlage voraus und steht unter dem Vorbehalt angemessener Bedingungen. Wir prüfen, ob ein Anspruch besteht, verhandeln Entgelte und Zugangsbedingungen und führen, wenn nötig, das Verfahren vor der Bundesnetzagentur oder vor Gericht.

Lohnt sich der Streit um Netzentgelte?

Das hängt an Menge und Zeitraum, nicht am einzelnen Bescheid. Wir prüfen zuerst den Bestand — welche Entgelte über welche Jahre auf welcher Grundlage abgerechnet wurden — und rechnen die Rückforderung durch, bevor Klage erhoben wird. Wo es sich lohnt, führen wir gebündelt: mehrere hundert Verfahren dieser Art bis zu den Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Termin für ein
Erstgespräch

Sagen Sie uns, worum es geht und wann es Ihnen passt. Wir melden uns mit einer Bestätigung oder einem Gegenvorschlag.

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